Rotlicht-Akademie berät zu Prostituiertenschutzgesetz

SEMINAR IN BERLIN ZUR VENUS 2018

Diesen Artikel teilen

Seminar in Berlin zur Venus 2018

Unter dem Motto „Rotlicht trifft Blaulicht“ fand am 13.10.2018 ein weiteres Seminar der Rotlicht-Akademie zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) statt.

Fachdozent Andreas Ramisch befasste sich intensiv mit Fragen des Bau- und Ordnungsrechts und machte unter anderem darauf aufmerksam, dass im Rahmen des Erlaubnisverfahrens nach ProstSchG für einen Betrieb das Baurecht nicht geprüft wird. Die baurechtliche Genehmigung muss extra beantragt werden. Dadurch kann es im schlimmsten Fall passieren, dass zwar die „Konzession“ erteilt wurde, durch die fehlende Baugenehmigung aber kein weiterer Betrieb mehr erfolgen kann.

Den Bereich des Steuerrechts veranschaulichte Rechtsanwalt Guntram Knop aus Frankfurt und beantwortete unter anderem Fragen zur Hinzurechnung von Umsatzsteuer, steuerlichen Pflichten von selbständigen Unternehmerinnen und der Gefahr der Scheinselbständigkeit.

Gerade in letzterem Bereich kann es bei Problemen mit dem Finanzamt schnell zu entsprechenden Hinzurechnungen und Schätzungen kommen, bei denen am Ende schwindelerregend hohe Zahlen im Bescheid stehen können.

Stephanie Klee vom BSD e.V. schilderte ihre Sicht zum ProstSchG. Sie lehnt das ProstSchG persönlich gänzlich ab, machte aber deutlich, dass es für Betreiberinnen und Betreiber in der täglichen Arbeit nichts bringt in Opposition dazu zu gehen. Die gescheiterte „Verfassungsbeschwerde“ war ein Signal, welches nicht überhört werden sollte.

Christoph Rohr präsentierte Zustellanschrift.de. Die ZustellAnschrift kann die Sexworkerin / der Sexworker bei der Anmeldung angeben. Damit ist die Erreichbarkeit für Behörden gesichert, da die eingehende Post digitalisiert wird und damit standortunabhängig abrufbar ist.

Howard Chance wies zum Schluss des Seminars auf so manches Problem in der Umsetzungspraxis hin und fasste die wichtigsten Aspekte des Tages noch einmal zusammen.