Rotlicht-Akademie berät zu Prostituiertenschutzgesetz

PRESSESTIMMEN ZUM SEMINAR IN ULM

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In eigener Sache zum Artikel der Augsburger Allgemeinen vom 24.06.2017

Zu Fußnote 1:
Der Aussage, dass die Ulmer CDU-Stadträtin Frau Dr. Karin Graf nicht eingeladen worden war, widerspricht die Rotlicht-Akademie. Richtig ist, dass das Tagesseminar zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) allen Interessierten offen stand. Das Seminar wurde bei Suchbegriffen wie beispielsweise „ProstSchG“ oder „Prostituiertenschutzgesetz“ in Google beworben. Darüber hinaus wurden alle Ordnungs- und Gesundheitsämter in Baden-Württemberg und Bayern angeschrieben.

Zu Fußnote 2:
Der Versuch, eine Verbindung zwischen dem Veranstaltungsort bei Ulm und der laut Frau Dr. Graf immer selbstbewusster werdenden Ulmer Rotlichtszene läuft ins Leere. Die Rotlicht-Akademie hat ihren Sitz bei Ulm, weshalb es sicherlich legitim sein dürfte, eine Veranstaltung in der Nähe des Firmensitzes zu organisieren. Weiterhin haben wir auf eine verkehrsgünstige Anbindung für die Seminarteilnehmer geachtet. Zudem spricht sicherlich auch unser breit gefächertes Teilnehmerfeld gegen Frau Grafs Hypothese. Neben Teilnehmerinnen aus ganz Baden-Württemberg und Bayern waren selbst aus Hessen oder dem Saarland Seminarteilnehmer zugegen.

Zu Fußnote 3:
Frau Dr. Karin Graf findet es „äußerst fragwürdig“, dass ein angeblich ehemaliger Akteur der Rotlichtszene in die Beraterrolle schlüpft. Richtig ist, dass Herr Rohr begleitend für Erotik-Messen tätig war sowie zeitweise Betreiber einer Table Dance Bar sowie eines Swingerclubs war. Somit war Herr Rohr zwar im Erotik-Bereich tätig, dies ist aber nicht gleichzusetzen mit Rotlichtszene / Prostitution.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Ulmer Stadträtin Frau Dr. Karin Graf „fragwürdige“ Behauptungen und Spekulationen öffentlich in den Raum stellt. Dies ist aus Sicht der Rotlicht-Akademie bedauerlich. Letztlich wird versucht, die Rotlicht-Akademie und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars latent in die Ecke von Zwangsprostitution und Ausbeutung zu drängen. Wir sind hingegen der Meinung, dass sich die Seminarteilnehmer Gedanken machen, wie sie allen gesetzlichen Anforderungen rechtzeitig genügen können. Gerade seitens der Politik wurde alles andere als ordentlich und verantwortungsbewusst gearbeitet. In den meisten Bundesländern fehlen noch die Ausführungsverordnungen, die Zuständigkeiten festlegen und weitere den Ländern überlassenen Regelungen definieren. So wird beispielsweise in Baden-Württemberg erst zu Januar 2018 mit einem in Kraft treten des Ausführungsgesetzes gerechnet – sprich mit einem halben Jahr Verspätung! Vor diesem Hintergrund gibt es nur spärliche Informationen für Betreiber und Prostituierte von offizieller, verantwortlicher Seite.