Rotlicht-Akademie berät zu Prostituiertenschutzgesetz

DAS PROSTITUIERTENSCHUTZGESETZ GILT

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Der Juli hat begonnen - das ProstSchG gilt!

Das Prostituiertenschutzgesetz gilt

Die Rotlicht-Akademie blickt auf ein erfolgreiches, informatives Seminar zurück. Zwischenzeitlich ist es Juli geworden und das Prostituiertenschutzgesetz gilt. Betreiber wie auch Prostituierte müssen seit Samstag einiges Neues beachten und Stichtage im Auge behalten.

Absurd ist: Auf Seite der Behörden ist vielerorts längst noch nicht alles geregelt. So gibt der Stadtstaat Hamburg bekannt, dass die gesundheitliche Beratung sowie das Anmelde- und Erlaubnisverfahren voraussichtlich ab Oktober 2017 starten werden.1 Und in Baden-Württemberg liegt ein Entwurf eines Ausführungsgesetzes² zum ProstSchG vor, in Kraft treten ist allerdings erst für Januar 2018 geplant!

Die Rotlicht-Akademie wird weiterhin entweder im News-Bereich oder per Newsletter kostenlos über den neuesten Stand bezüglich der Umsetzung zum ProstSchG informieren. Zudem sind wir dabei, möglichst flächendeckend für Bayern und Baden-Württemberg die Ansprechpartner der einzelnen Behörden zu ermitteln. Sobald wir den Großteil der Informationen von den Behörden vorliegen haben, kann jeder die für seinen Standort relevanten Informationen kostenfrei abrufen.

Das Expertenteam der Rotlicht-Akademie vereint Kompetenz u.a. in den Bereichen Statik, Brandschutz, Gebäudebau, Gesellschaftsrecht, Verwaltungsrecht. Damit lassen sich selbst die kniffligsten Probleme lösen. Wichtig ist nur, dass ihr uns rechtzeitig kontaktiert – am besten bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist!

Gerne begleiten wir Euch auch bei der Erstellung des Betriebskonzeptes, eventuellen Baunutzungsänderungen etc. Auch für Probleme mit Behörden steht unser erfahrenes Team an Eurer Seite. Zunächst in einer Vermittlerrolle, aber auch durch unsere erfahrenen Fachanwälte.

Ebenso führen wir auch gerne Informationsgespräche bzw. Schulungen mit Prostituierten durch, um sie auf die Behördengänge vorzubereiten. Prostituierte müssen bei ihrer Anmeldung eine zustellfähige Adresse innerhalb von Deutschland angeben. Hierfür bietet die Rotlicht-Akademie in Kürze die Möglichkeit, eine Zustelladresse zu mieten.

 

Fußnoten:
1 Quelle: http://www.hamburg.de/prostitution/
² Quelle: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/gegen-gewalt-an-frauen/prostituiertenschutzgesetz/