Rotlicht-Akademie berät zu Prostituiertenschutzgesetz

SEMINAR IN BADEN-BADEN

Diesen Artikel teilen

Schwerpunkt steuerliche Themen

Am 30.10.2017 fand in Baden-Baden ein weiteres Seminar der Rotlicht-Akademie zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) statt. Besonderheit bei diesem Seminar war der Schwerpunkt bei steuerlichen Themen.

Nach gut besuchten Seminaren in Ulm und Koblenz fanden sich auch am letzten Termin der Seminarreihe zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wieder zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein. Nachdem bei diesem Seminar – anders als bei den vorangegangenen – der Focus auf steuerliche Themen gerichtet war, wurde das seit 01.07.2017 geltende ProstSchG kompakter behandelt. Neben den originär im ProstSchG zu findenden Regelungen zur Anmeldung von Prostituierten, der erforderlichen Zustellanschrift und Betriebskonzessionen wurden auch weitere mittelbar zu beachtende Gesetze besprochen.

Beim Schwerpunkt „Steuerliche Fallstricke“ wurde u.a. auf die Datenübermittlung an die Finanzbehörden nach § 34 ProstSchG und sich daraus neu ergebende Ermittlungsansätze für Behörden eingegangen. Ausführlich wurde auch die Problematik der Einstufung von Prostituierten als Subunternehmer, Selbständige oder Arbeitnehmer behandelt. Hierbei wurden mögliche Indizien für Steuerbehörden und Finanzgerichte wie einheitliche Außendarstellung, einheitliche Preise, Gesamtorganisation, Kundenversorgung mit Getränken etc. erläutert. Zudem gab es einen Überblick über entsprechende Gerichtsurteile.